AUSBILDUNG VERANTWORTLICHER RSA 95, MVAS 99 ( RICHTLINIEN FÜR DIE SICHERUNG VON ARBEITSSTELLEN AN STRASSEN) INNERORTS UND AUF LANDSTRASSEN

 

RSA 95, MVAS 99 Schulung zur Sicherung von Arbeitsstellen

Bei der Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen bzw. im öffentlichen Verkehrsraum trägt der mit der Ausführung von Arbeiten beauftragte Vorgesetzte eine große Verantwortung, die notwendige Ausbildung definiert die MVAS 99. Er ist nicht nur für die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich, sondern er hat auch dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrsteilnehmer durch die Arbeitsstelle im Verkehrsraum nicht unnötig behindert oder gefährdet, bzw. rechtzeitig gewarnt werden. Vorgesetze welche nicht ausreichend ausgebildete Verantwortliche einsetzen, gehen ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe bei einem Unfall oder einer Überprüfung durch die Polizei bzw. die Verkehrsbehörden ein.

Zielgruppe
Mitarbeiter/Beschäftigte die im Unternehmen die RSA (Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) innerorts und auf Landstraßen verantwortlich umsetzen sollen. Sowie Vereine, Kommunen, Bauhöfe die für Veranstaltungen Absperrmassnahmen durchführen.

Rechtliche Grundlagen
StVO, RSA 95, MVAS 99, Arbeitsstättenrichtlinie ASR A5.2, BetrSichV § 12.

Theoretischer Befähigungsnachweis
Grundbegriffe, Grundsätze, Planung von Arbeitsstellen, Verkehrsrechtliche Anordnungen, Regelpläne, Verkehrszeichenpläne, Aufstellen von Verkehrszeichen, Überprüfung, Überwachung Unternehmen, Behörden, Verkehrseinrichtungen, Leitelemente, Warnposten, Sicherungsfahrzeuge, Warnkleidung, Arbeitsstellen kürzerer, längerer Dauer, Regelpläne B I/1- B I/17, B II/1- BII/9, B III/1-B III/3, B IV/1-B IV/3, Regelpläne C I/1-9, C II/1-5 , Multiple Choice Theorieprüfung.

Voraussetzung
Mindestalter 21 Jahre

Nachweis
Die erfolgreiche Befähigung wird mittels Zertifikat dokumentiert.

Gültigkeit
Der personenbezogene Befähigungsnachweis gilt unbefristet.